Die Verträge von Lissabon & die Gesetzespraxis
der EU-Nomenklatura
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Die Verträge von Lissabon
Nach dem Scheitern der EU-'Verfassung'1
an den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden wurden
weitestgehend die gleichen Bestimmungen mit einigen sprachlichen
Retuschen (z.B. Hoher Repräsentant statt Außenminister)
Ende 2007 erneut unter dem neuem Namen - Die Verträge von
Lissabon2
- zur Abstimmung gestellt. Auch die Charta der Grundrechte wurde mit
minimalen Veränderungen vom EU-Parlament ratifiziert3.
Diesmal wurden
Volksabstimmungen über die Verträge, soweit möglich,
ausgeschlossen. Nur in Irland war dies nicht möglich. Aber auch
nach erneuter Niederlage in einer Volksabstimmung in Irland 2008 kam
es zu keinerlei politisch kritischem Diskurs über die politische
Ausrichtung der Vertragstexte. Nicht die neoliberale,
antidemokratische und militaristische Grundausrichtung wurde
hinterfragt, sondern die WählerInnen wurden kritisiert, die es
wiederum gewagt hatten, die Vorlage ihrer Regierungen abzulehnen.
Allein schon dies
Verhalten beweist, daß die Kritik an der
autoritär-technokratischen Ausrichtung der EU nicht völlig
ohne Grund existiert.
Die Verträge wurden mit einigen kleinen Retuschen, d.h. Ausnahmeregelungen für Irland, und mit massivem Druck auf die WählerInnen in Irland einfach erneut zur Abstimmung gestellt. In der Manier von Plebisziden autoritärer Staaten
wurde so eine neoliberale Rechtsordnung in der EU durchgedrückt.
Nun gibt es eine ganze
Reihe PolitikerInnen, die genau dies bestreiten und den KritikerInnen
eine Fehlinterpretation vorwerfen. Zum Beispiel Sylvia-Yvonne
Kaufmann von der EU-Fraktion der Partei Die Linke, die
behauptet, die Verträge wären ein Fortschritt für die
ArbeitnehmerInnenrechte.
Tatsächlich kommt
es bei der Interpretation wesentlich darauf an, welche Teile der
Verträge zitiert werden und von welcher daraus zu erwartenden
Gesetzesrealität ausgegangen wird. Gesetze sind komplexe Texte,
die wie alle komplexen Texte vielfältig interpretierbar sind,
und deren Interpretation sich abhängig vom Bezugsrahmen radikal
ändern kann (Z.B. Die Interpretationen der Bibel als sehr altem
Gesetzestext). So haben sich auch bestimmte Interpretationen der
Verfassung der BRD durch das Verfassungsgericht in der BRD im Laufe
der Zeit massiv verändert (Z.B. bzgl. Auslandseinsätzen des
Militärs).
Entscheidend ist nicht
der Vertragstext, er ist nur ein Symbol, relevant ist die zu
erwartende Gesetzespraxis. Die Gesetzespraxis ist aber abhängig
von den EntscheidungsträgerInnen und kann durchaus diametral
entgegengesetzt zum Gesetz sein. Um ein Gesetz zu beurteilen ist
also der politisch-bürokratische Kontext, durch den die
Gesetzesausführung bestimmt wird, zentral. Dieser Kontext
bestimmt letztendlich die Gesetzesrealität.
Dieser
politisch-bürokratische Kontext innerhalb der EU soll deshalb
hier zuerst kritisch untersucht werden.
Die EU-Nomenklatura, ihr Selbstverständnis und ihre
Entscheidungsfindungsprozesse
Es gibt eine Unzahl an Publikationen zur Korruption und Lobbyismus auf EU-Ebene4
und einige NGO's5,
die sich allein diesem Thema verschrieben haben. Die Rede von
korrupten EU-BürokratInnen ist populär und auch dies ist
ein Grund ihr zu mißtrauen. Denn die Mainstreammedien, z.B. Der
Spiegel und Die Zeit, die diesen Populismus
bedienen, sind selbst Teil der Nomenklatura. Korruption und
illegitimer Lobbyismus sind zwar ein reales Problem auf der Ebene der
EU, dies würde aber auch von den Mitgliedern der EU-Nomenklatura
nicht bestritten6
und Kontroll- und Sanktionsmechanismen werden Stück für
Stück ausgebaut. Wenn ein einzelner Konzern sich durch
Bestechung oder verdeckte Einflußnahme Vorteile gegenüber
anderen Konzernen verschafft, wird dies auch von der EU-Nomenklatura
als illegitim begriffen.
Diese Form illegaler Vorteilsnahme ist auch nicht entscheidend für die Ausrichtung
der EU-Politik insgesamt. Darum geht es hier deshalb auch nicht,
sondern um das ganz legale alltägliche Selbstverständnis in
den EU-Entscheidungsstrukturen, daß die Interessen der Konzerne
als Allgemeininteresse begreift.
Die EU-Bürokratie behandelt als die eigentlichen demokratischen Subjekte nicht die
BürgerInnen sondern die Konzerne. Wenn von Freiheit die Rede
ist, dann ist damit die Freiheit des UnternehmerInnentums gemeint,
der freie Warenverkehr, der freie Zugriff auf die optimal
ausbeutbaren und billigsten Arbeitskräfte
(ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit) und die Freiheit
Produktionsstandorte beliebig gegeneinander auszuspielen
(Dienstleistungs- und Ansiedlungsfreiheit). Entsprechend steht der
Schutz dieser Subjekte, also der Konzerne, im Mittelpunkt von Recht-
und Rechtsetzungspraxis der EU7,
vor allem der Schutz der Konzerne gegenüber den BürgerInnen
und ihren Ansprüchen8.
Diese Verdrehung des Freiheitsbegriffs durchzieht auch den Text der EU-Charta der
Grundrechte und der Verträge von Lissabon.
Um zu begreifen, wie dies zustande kommt, ist es notwendig sich Herkunft, Struktur und
Alltag der technokratischen EU-'Elite' vor Augen zu führen.
Dabei geht es auch hier nicht um 'gut' oder 'böse', und auch eine Verschwörungstheorie
über die Superreichen, wie sie z.B. H.J. Krysmanski im Auftrag
von Sahra Wagenknecht liefert9,
ist nicht hilfreich. Plutokratien und Superreiche, die im Hintergrund
die Fäden ziehen, gehören einem simplizistischen
mechanistischem Weltbild an, daß die realen strukturellen und
komplexen Zusammenhänge eher verschleiert. Die Möglichkeit,
gezielt manipulativ Gesellschaftsentwicklungen zu steuern, wird hier
bei weitem überschätzt. Moderne Gesellschaften sind für
zentralistische Steuerungsmodelle längst zu ausdifferenziert und
in sich widersprüchlich. Das sollten gerade die Fraktionen der
Linken, die an dieser Steuerbarkeitshybris mit dem Realsozialismus
schon einmal massiv gescheitert sind, begriffen haben.
Vielmehr geht es darum zu begreifen wie spezifische Strukturen der Ausbildung, Rekrutierung
und der Arbeitsverhältnisse der EU-Nomenklatura zur
(Re)Produktion eines Selbstverständnisses führen, daß
weitestgehend identisch mit den Interessen spezifischer
Kapitalfraktionen ist.
- Einstellungen der EU-Nomenklatura
Die EU-BürokratInnen begreifen sich, laut empirischen
Untersuchungen10,
apolitisch und primär als Fachleute, die für die objektiv
'besten' Lösungen eintreten, unabhängig von politischen
Erwägungen. Dies ist für BeamtInnen, die direkt politischen
Entscheidungsfindungsprozessen zuarbeiten, natürlich völlig
absurd, ist doch jede Einschätzung wesentlich von politischen
Vorannahmen bestimmt.
Und
'zufällig' sind fast alle Entscheidungen im Interesse der
Konzerne und gegen ArbeitnehmerInnen gerichtet. Das heißt von
den EU-BürokratInnen wird offensichtlich die hegemoniale
neoliberale Ideologie zur Wahrheit schlechthin verabsolutiert, nur so
ist die 'zufällige' Koinzidenz der zum 'objektiv Notwendigen'
verklärten politischen Entscheidungen mit Konzerninteressen zu
begreifen.
Entsprechend
ergeben Umfragen, daß die EU-'Eliten' erheblich asozialer und
militaristischer eingestellt sind als die EU-Bevölkerung. So
fordern über 62% der EU-BürgerInnen mehr Anstrengungen der
EU um die soziale Gerechtigkeit (social inclusion) innerhalb der EU
zu stärken. Die 'Eliten' in der EU-Kommission lehnen dies
mehrheitlich ab, weniger als 30% stimmen einer solchen Forderung zu.
Gleichzeitig fordern fast 70% dieser EU-'Eliten' eine Ausweitung der
EU Militärpolitik im Gegensatz zu 43,6% der Bevölkerung.
Diese Unterschiede ziehen sich durch fast alle Bereiche. Politiken,
die den Konzernen nutzen und Großmachtgelüste der EU
befördern, werden einseitig von den 'Eliten' durchgesetzt gegen
die Interessen der Bevölkerung, während die Interessen der
Bevölkerung für eine Stärkung sozialer Aspekte
mißachtet werden.
Da
sich viele BeamtInnen des Bruchs ihrer Anschauungen mit der Mehrheit
der BürgerInnen der EU durchaus bewußt sind, fordern
konsequenterweise auch die meisten, politische Entscheidungen noch
weiter zu entdemokratisieren und in Fachgremien zu verlagern, daß
heißt ein Mehr an eigener Entscheidungskompetenz und einen
stärkeren Abschluß der EU-Kommission gegen äußere
Einflüsse. Auch eine politische Streitkultur, die Basis jeder
Demokratie, wird zu Gunsten eines simulierten Fachkonsens abgelehnt.11
Besonders
bedenklich ist auch der Korpsgeist, der aus vielen Antworten spricht.
Die EU-BeamtInnen begreifen sich selbst als elitäre,
solidarische Gemeinschaft. Die Aussagen erinnern an das
Selbstverständnis von Militäreinheiten oder eines
Polizeichors. Die EU-BeamtInnenschaft funktioniert zum Teil als
totalitäre geschlossene Institution. Zentraler Bezugspunkt sind
andere EU-BeamtInnen. Dies wird durch das harte Auswahlverfahren,
starke Hierarchien mit massivem Druck und durch die soziale
Isolierung der BeamtInnen in Brüssel bedingt. Solche totalitären
Institutionen waren in der Geschichte aber immer wieder Ausgangspunkt
schwerster Menschenrechtsverletzungen und totalitärer
Herrschaft. Im Gegensatz zu Polizei und Militär steht die
EU-Kommission mit ihrem BeamtInnenapparat heute bereits an der Spitze
der Machthierarchie, dies läßt für Krisensituationen
Schlimmes fürchten - eine totalitäre Herrschaft
selbstbezogener TechnokratInnen -. Zur Zeit fehlt es der EU dafür
zum Glück noch an realen Machtmitteln
(EU-Polizei/EU-Militär/Nationale EU-Behörden).
- Abhängigkeiten und Karrieren in der EU
Ein Großteil der Personals der EU-Bürokratie stammt von
'Elite'-Ausbildungseinrichtungen in Europa. Dadurch wird bereits
vorab ein hohes Maß an herrschaftsaffirmativer
Stromlinienförmigkeit durch die Ausbildung sichergestellt.
Während in der Gesamtheit des europäischen Hochschulsystems
vereinzelt auch gesellschaftskritische Ansichten Fuß gefaßt
haben und zum Teil auch eine Demokratisierung der Wissenschaften
diskutiert wird, sind die 'Elite'-Einrichtungen von einer solchen
grundsätzlichen Infragestellung des 'Elite'-Denkens und von der
Forderung der gesellschaftlichen Öffnung der Wissenschaften und
der Universitäten nach wie vor real unbeeinflußt. Nach wie
vor wird hier dem Mythos der technokratischen Fachkompetenz
gehuldigt. Die hier Ausgebildeten verstehen sich nicht als
AuftragnehmerInnen der Gesellschaft, nicht als Ausführende
demokratischer politischer Entscheidungsprozesse, und sie verstehen
ihre Arbeit nicht als Teil basisdemokratischer Prozesse, sondern sie
imaginieren sich als technokratische Führungs'elite'.
Typisch für eine solche Einrichtung der Reproduktion 'elitären'
Herrschaftsdenkens als Wissenschaftstradition ist die LSE (London
School of Economics). Typisch für die AbsolventInnen ist, daß
sie sich auf Grund der imaginierten Fachkompetenz zum Führen
berufen fühlen.
Der politische Streit als Basis demokratischer Entscheidungen wird durch
einen technokratischen Totalitarismus der Wissenden ersetzt. Dies
gilt auch für die Ausbildung an dem spezifisch als
Ausbildungsinstitution für den Nachwuchs der EU-Nomenklatura
geschaffenen Collége d'Europe. In einer von extremen
Konkurrenzdruck geprägten verschulten Ausbildung werden hier
'ExpertInnen' produziert.12
Konkurrenzdruck steht auch hier für Gleichschaltung, Gleichschaltung ist die
Voraussetzung für Konkurrenz. Wie im Sport (z.B. Formel 1,
Radrennen, usw.) ist die Gleichschaltung (bis zur Form der
Fahrgestells) auch hier die Voraussetzung um Vergleichbarkeit zu
erreichen.
Dem gegenüber müßte eine Bildungsinstitution, die
Freiheit, Intellektualität, Individualität und Kreativität
und damit ein demokratisches Selbstverständnis fördern
wollte, gerade ein freiheitlich interessiertes nicht konkurrentes
Umfeld schaffen, da auf Grund der Unvergleichbarkeit der
individuellen Leistungen ein konkurrentes System absurd würde
und Konkurrenz individuelles Ausprobieren, 'Umwege', abwürgen
würde.
Die Gleichschaltung am Collége d'Europe und vergleichbaren
'Elite-Einrichtungen bis hinein in die private Lebensführung ist
Teil eines Produktionsprozesses einer europäischen 'Elite'. Hier
lernen die TechnokratInnen von Morgen zu funktionieren, hier wird
ihnen der Habitus der europäischen Nomenklatura angeeignet (das
heißt sie eignen sich ihn an und ihnen bleibt keine Wahl wollen
sie den 'Erfolg'). Vergleichbar militärischen Ausbildungen geht
es um die Formung der Subjekte orientiert an einem autoritativem13
Ideal.
Die eigentliche politische Selektion von BewerberInnen mit der
'richtigen' neoliberalen Grundeinstellung erfolgt dann über den
Concours. Der Concours ist das Auswahlverfahren des Europäischen
Amtes für Personalauswahl für die Besetzung von
Reservelisten für unbefristete Mitarbeiter bei den Institutionen
der Europäischen Union. Hier wird die 'politische
Zuverlässigkeit' der zukünftigen potentiellen
MitarbeiterInnen auf Herz und Nieren getestet. Das Verfahren wurde
aus Frankreich übernommen, wo es seit langen das reibungslose
Zusammenspiel von Bürokratie und KapitalbesitzerInnen
garantiert.
Offiziell wird das Verfahren gerade wegen seiner Objektivität gelobt, aber
angesichts widersprüchlicher und sich ausschließender
politischer Lösungsansätze ist genau diese Rede von
Objektivität als totalitäre Zumutung deutlich zu machen,
geht es doch um den Ausschluß für die Existenz der
Demokratie notwendiger alternativer Lösungsansätze.
Der Concours besteht aus 3 hintereinander geschalteten Auswahlverfahren,
zuerst einem Multiple-Choice-Test, dann einem schriftlichem Test und
zum Abschluß einer mündlichen Prüfung. Danach sind
die ca. 1% Übriggebliebenen berechtigt sich auf eine Stelle bei
der EU zu bewerben.
Dabei ist vor allem der schriftliche Test nicht nur Fach- sondern auch
Gesinnungsprüfung. Hier wird z.B. erwartet das
PrüfungsteilnehmerInnen Strategien zum Absenken der
Arbeitslosigkeit, die Agrarpolitik der EU, die Energiepolitik,
spezifische Felder der EU-Außenpolitik, u.a. erläutern und
bewerten14.
Diese Fragestellungen dienen ganz offensichtlich auch der politischen
Bewertung der BewerberInnen. Dadurch ist der Concours ein zentrales
Instrument zum Abschluß der EU-Kommission gegenüber
demokratischen 'Zumutungen'.
Im Gegensatz zu Verwaltungen in denen zumindest der Parteienproporz in
etwa abgebildet wird und damit auch zumindest ein gewisses Mindestmaß
an demokratischer Vielfalt widersprüchlicher und kritischer
Meinungen repräsentiert ist, kommt es auf Ebene der
EU-Kommission zu einer weitestgehenden Gleichschaltung entlang eines
scheinobjektiven15
Sachverstandes, der aber real nichts anderes darstellt, als eine
Umbenennung der Interessen der auf EU-Ebene mächtigen
Interessengruppen (vor allem Konzerne) in Allgemeininteressen.
Letztendlich sichert sich durch dieses Verfahren eine spezifische Schicht mit
ihren Interessen die Vorherrschaft in den Gremien der EU.
Und auch vorab müssen Qualifikationsanforderungen erfüllt
werden, die bereits eine massive schichtspezifische Vorauswahl
darstellen. Insbesondere die Sprachkompetenz in mehreren EU-Sprachen
einschließlich Aufenthalten im Ausland, dürfte bereits zum
Ausschluß fast aller Interessierten aus der Unterschicht und
unteren Mittelschicht führen.
Verstärkt wird diese Tendenz noch durch die Nichttrennung von Karriereverläufen
in der EU-Technokratie und der internationalen Wirtschaft. Viele
Stellen, insbesondere im Bereich des EU-Gerichtshofes sind zeitlich
befristet, ein Wechsel aus oder in die Privatwirtschaft ist Alltag.
Dies führt dazu, daß die kulturell hegemonialen
Vorstellungen innerhalb der Konzernhierarchien auch die Anschauungen
der EU-RichterInnen und Generalanwälte bestimmen. Dabei geht es
nicht um den Vorwurf direkter Bestechlichkeit. Diese kommt im
Einzelfall sicher vor, viel entscheidender ist aber die Übernahme
des Denkens der Wirtschaft. Wenn Miguel Poiares als Generalanwalt der
EU sich gegen das VW-Gesetz ausspricht, dann nicht weil er von
Porsche gekauft wurde, sondern weil für ihn die Interessen der
Kapitalseite identisch sind mit dem Allgemeinwohl. Er denkt genauso
wie der Vorstand von Porsche. Und dies muß er auch, will er
sich Karriereoptionen bewahren und es dürfte seiner
tatsächlichen Überzeugung entsprechen, die alltäglich
im Umgang innerhalb der überlappenden EU-Konzern-Zirkel
(re)produziert wird.
Die klassischen Bereichstrennungen zwischen Verwaltungskarrieren,
öffentlichen juristischen Laufbahnen und Wirtschaftskarrieren,
die unabdingbar sind für das Funktionieren einer unabhängigen
Verwaltung und einer unabhängigen Gerichtsbarkeit, existieren
auf EU-Ebene nicht.
Auch viele Äußerungen der EU erinnern eher an moderne
Managementlyrik als an Äußerungen eines politischen
Gremiums.
Dies wird neben anderem im zweiten Teil dieses Textes dargestellt.
Die Managementideologien haben die EU insgesamt in einem Maßstab
unterwandert, der eine substantielle Gefahr für die
demokratischen Institutionen darstellt. Das Effizienz- und
Managementdenken ist der Kern antidemokratischer Einstellungen der
EU-Technokratie. In diesem Denken sind Menschenrechte und Demokratie
der neoliberalen Marktfreiheit und der Effizienz nachgeordnet. Dem
entsprechen heute große Teile der Rechtsetzungspraxis der EU.
- Zusammenarbeit mit Konzernen
Auch im folgenden geht es nicht um kriminelle Korruption, diese existiert
zwar auf EU-Ebene, sie ist aber gegenüber den bekannten
alltäglichen legalen Querverbindungen zwischen Konzernlobby und
EU-Kommission vernachlässigbar. Auch spezifische auffällige
Kampagnen mit verdeckten von Werbeagenturen bezahlten
DemonstrantInnen usw. sind hier nicht das Thema. Es gibt eine
Vielzahl an Wegen auf denen die neoliberale Ideologie und die
Konzerninteressen als hegemoniales Denken ganz legal in der
EU-Kommission verankert werden.
In Brüssel sind ca. 15.000 bezahlte LobbyistInnen tätig, 70%
davon arbeiten direkt oder indirekt für Konzerninteressen, 20%
für staatliche Institutionen (Bundesländer, Regionen,
Städte, usw.) und ca. 10% für Gewerkschaften,
Umweltverbände, Kirchen usw..16
Auf jede EU-Parlamentarierin / jeden EU-Parlamentarier kommen gleich
eine ganze Gruppe LobbyistInnen. Hauptziel ist aber auch nicht das
Parlament sondern die EU-Kommission. Gesetzesentwürfe und
Verordnungen werden von den Lobbys bereits in die Mangel genommen und
'überarbeitet' bevor sie überhaupt offiziell im Parlament
ankommen.
Die Zugänge der LobbyistInnen zur EU-Technokratie sind vielfältig.
Wichtige Lobbyinstitutionen wie der ERT (European Round Table of
Industrials - der Lobbyorganisation der multinationalen Konzerne auf
EU-Ebene) haben schon rein räumlich ihre Etablissements in
nächster Nähe zu den Schaltzentralen der EU-Kommission
eingerichtet.17
Sie haben einen selbstverständlichen Zugang zu den höchsten
Stellen der EU-Technokratie.
Andere LobbyistInnen müssen etwas kompliziertere Wege gehen. Die
EU-Kommission hat sich mit einem Kranz von 1237 'Expertengruppen'
umgeben (Stand 2007, Tendenz wachsend, dazu kommen zusätzlich
noch diverse Komitees (ein paar 100) - das heißt; auf 8
MitarbeiterInnen der EU-Kommission einschließlich der
PförtnerInnen usw. kommt eine 'Expertengruppe').18
In vielen dieser 'Expertengruppen' sind konzernnahe
WissenschaftlerInnen, direkte LobbyistInnen der Konzerne oder ihre
Organisationen stark vertreten oder in leitender Funktion tätig.
Auf Grund der personell im Verhältnis zu den zunehmenden
Aufgaben geringen Personalausstattung der EU-Kommission, haben diese
'Expertengruppen' einen erheblichen Einfluß auf die
Ausgestaltung der Gesetzespraxis in der EU. Die Mitglieder haben
darüber hinaus einen bevorzugten Zugang zu Informationen und
sind als LobbyistInnen dadurch zum Teil eher und ausführlicher
über Gesetzesvorhaben informiert als z.B. die Abgeordneten des
EU-Parlaments. Dadurch können die Lobbyinstitutionen frühzeitig
ihre Vorstellungen im Entwurfsstadium in Gesetzestexte und
Verordnungen einschreiben, häufig ohne das dies den später
darüber abstimmenden ParlamentarierInnen überhaupt bekannt
ist, soweit sie nicht selbst Teil dieser informellen Subkultur aus
EU-Technokratie und Konzernen sind.19
Auf ähnliche Weise arbeiten weitere vielfältige einflußreichere
und weniger einflußreiche Lobbyinstitutionen.20
Das Denken, daß dabei in der EU-Nomenklatura zum tragen kommt,
entspricht einer Äußerung von Klaus Schwab als
Konferenzleiter des World Economic Forum in Davos 2008 im Rahmen
einer Rede von Bill Gates, in der er zwei Manager von Nestle und Coca
Cola, als Beispiele für Management-Kompetenz zur Lösung der
Weltwasserproblematik anpries, da diese sich durch ihre erfolgreiche
Tätigkeit für diese Konzerne als Fachleute mit hoher
Kompetenz ausgewiesen hätten.
In diesem Denken sind die ManagerInnen, die 'natürlichen' Fachleute
auf ihrem Gebiet. Interessengegensätze gibt es in diesem Denken
nicht, ist doch in diesem Denken das Wohl der Welt mit dem Wohl der
Konzerne identisch (gesetzt).21
Brüssel ist für die in der EU-Kommission tätigen TechnokratInnen
eine Art Raumschiff, in dem sie sich weitestgehend abgekoppelt von
der brüsseler Bevölkerung fast ausschließlich
innerhalb der vom neoliberalen Geist und den KonzernvertreterInnen
dominierten Subkultur der EU-Nomenklatura bewegen. Zum Lobbying
gehört selbstverständlich auch die Organisation von
'Experten'meetings und hochrangigen Kulturveranstaltungen. Dabei geht
es gar nicht immer unbedingt um konkrete Einflußnahme, vieles
dient eher der Durchsetzung bestimmter neoliberaler Denkschemata. Das
Denken von Technokratie und Industrie wird in Übereinstimmung
gebracht. Forciert wird dies noch dadurch daß ein Teil der
EU-TechnokratInnen und ParlamentarierInnen vor und/oder nach ihrer
EU-Karriere in der Privatwirtschaft gearbeitet haben bzw. dort
(wieder) eine Stelle suchen.
Nicht Korruption ist das entscheidende Problem, sondern diese Form organisierter
struktureller Identität der EU-Nomenklatura mit dem Management
internationaler Konzerne, die ganz legal alle Strukturen auf EU-Ebene
durchzieht und die, als Identität von Staats- und
Kapital-'Elite', historisch auch an der Basis der Herausbildung des
modernen Staates stand.
Auf der Ebene der EU tritt diese primäre Funktion des modernen Staates als Garant der
Mehrwertabschöpfung und als Agent der Optimierung der
kapitalistischen Ausbeutungsbedingungen nur wieder in aller Klarheit
zu Tage22,
während sie im Nationalstaat durch, gegen Staat und Kapital
erkämpfte, ArbeitnehmerInnen- und Menschenrechte teilweise
überdeckt wurde.
Dem muß dringend wieder eine gegen Staat und Kapital gerichtete antinationale Bewegung
entgegengesetzt werden. Dabei wird auch eine gewaltfreie Bewegung mit
massiver Kriminalisierung durch die EU-Agenturen des Kapitals rechnen
müssen.
Dieser reale bürokratische Hintergrund ist zu berücksichtigen bei der
Interpretation der Verträge von Lissabon und der Einschätzung
ihrer Bedeutung.
Welche Bedeutung kommt in diesem Kontext den
Verträgen von Lissabon zu?
Mit den Verträgen von Lissabon hat sich die EU-Nomenklatura ein im neoliberalen Sinn
leicht funktionalisierbares Vertragswerk geschaffen. Dazu ist es nur
notwendig sich die richtigen Stellen herauszusuchen und ihnen
besonderes Gewicht zu verleihen.
Vor dem Hintergrund des Wissens um die Sozialisierung der EU-Technokratie ist genau ein
solcher politischer Umgang mit den Verträgen das Erwartbare.
So liefern die Verträge eine Legitimation für eine Forcierung eines
marktradikalen Wachstumskurses.
"Wirtschaftswachstum" und eine "in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale
Marktwirtschaft"23
werden als Ziele festgelegt.
Die unternehmerische
Freiheit wird zum Grundrecht erhoben24.
Explizit wird ein
permanent wachsender Konsum als Ziel der EU eingeführt; die
"Notwendigkeit, eine Ausweitung des Verbrauchs innerhalb der
Union zu gewährleisten"25.
Die Grundlagen für
die juristische Zerschlagung des Öffentlichen Dienstes
(Wasserversorgung, Schwimmbäder, Bibliotheken, usw.) werden
weiter ausgebaut; "Die Mitgliedstaaten werden in Bezug auf
öffentliche Unternehmen und auf Unternehmen, denen sie besondere
oder ausschließliche Rechte gewähren, keine den Verträgen
und insbesondere den Artikel 18 und 101 bis 109 widersprechenden
Maßnahmen treffen oder beibehalten."26
Zwar ließe sich dies bei entsprechendem Willen auch anders
interpretieren. An Gesichts der realen bisherigen neoliberalen
Rechtspraxis der EU, ist aber jede alternative Interpretation als
fahrlässig naiv oder mutwillig verschleiernd zu kennzeichnen.
Die Artikel dieses Abschnittes (Artikel 101 bis 10927)
lassen sich bei Bedarf als juristisches Instrument zur Zerschlagung
jedweder Form von Gemeinwirtschaft, nicht nur öffentlich
rechtlicher auch z.B. von Tauschringen usw., nutzen. Und bei Bedarf,
daß heißt falls solche Praxen zu relevanten Alternativen
heranwachsen, wird genau dies geschehen.
Außerdem werden
andere Zielsetzungen, z.B. Umwelt- und Arbeitsschutz, der
Wettbewerbsorientierung und dem Prinzip des freien Marktes
untergeordnet und dürfen nur unter der Bedingung verfolgt
werden, daß sie die neoliberale Politik nicht beeinträchtigen.28
Unter Berücksichtigung
aktueller Urteile des EU-Gerichtshofes zum Streikrecht wird deutlich,
daß auch das Streikrecht nur als nachrangiges Recht begriffen
wird, daß den Erfordernissen der neoliberalen Politik
unterzuordnen ist und bei Bedarf ausgesetzt wird.29
Dieser radikal an den
Interessen der Konzerne orientierte Kurs stellt die Umsetzung einer
explizit ausformulierten politischen Kurses dar. In Lissabon 2000
beschloß die EU auf Betreiben des ERT (European Round Table of
Industrials - der Lobbyorganisation der multinationalen Konzerne auf
EU-Ebene) die danach benannte Lissabon-Strategie30,
eine neoliberale Kampfansage gegen soziale und freiheitliche
Errungenschaften um durch 'Flexibilisierung des Humankapitals' die EU
bis 2010 zum wettberwerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu
machen (also durch eine asoziale Politik gegenüber
ArbeitnehmerInnen, den Abbau von erkämpften
ArbeitnehmerInnenrechten und Sozialleistungen, diese zu zwingen sich
jede Zumutung gefallen zu lassen - in Deutschland umgesetzt durch die
rot-grüne Bundesregierung durch Hartz IV -).
Die Verträge sind außerdem von einem zutiefst antidemokratische Geist
durchdrungen. Dabei geht es nicht so sehr um klassisch totalitäre
Intentionen, sondern um den Ersatz eines demokratischen Rechtssystems
durch moderne Managementprinzipien.
Der Geist der Verträge
ist offensichtlich einer Sichtweise geschuldet die EU-Verwaltung nach
Art und Weise eines modernen Konzerns zu strukturieren.
Am auffälligsten
ist dies bei der Außerkraftsetzung der Gewaltenteilung, die
offensichtlich funktionalistischen Erwägungen zum Opfer gefallen
ist.
Aber auch das Ziel der
"Effizienz", das als ein zentrales Anliegen benannt31
wird entspricht diesem Denken.
Und nicht die
demokratische Entscheidungsfindung wird betont sondern
"Entscheidungen sollen
möglichst offen und bürgernah getroffen werden"32.
Das könnte auch in einem modernen Managementratgeber für
eine effiziente Firmenkultur mit 'abgeflachten' Hierarchien stehen,
die aber nichts anderes als eine Optimierung eines
Herrschaftsverhältnisses ist.
Auch die
'Unabhängigkeit' der Europäischen Zentralbank ist als Teil
dieser Managementideologie zu sehen, wird doch dadurch33
eine parlamentarisch demokratische Kontrolle der Zentralbank
unterbunden zu Gunsten von 'Fachleuten', die die kulturell
hegemoniale neoliberale Weltsicht in Reinform verkörpern.34
Auch das Prinzip der
Subsidiarität (Delegation von Politik auf untere Ebenen), das
zuerst wie eine Stärkung von Basisdemokratie wirkt, erweist sich
bei genauerem Hinschauen als moderne intelligente Form autoritären
Zentralismusses. Ähnlich 'autonomen' Arbeitsgruppen in der
Industrie geht es hier nicht um mehr Selbstbestimmung sondern um die
Optimierung der Herrschaft. Durch die Delegation der
Ausführungsdetails an untergeordnete Stellen bei gleichzeitig
immer rigideren Gesamtvorgaben, wird Handlungskompetenz und
Demokratisierung nur simuliert. Kommunen dürfen letztendlich nur
noch die Ausbeutungsbedingungen selbständig optimieren.
So wird z.B. der
Rückbau öffentlicher Betriebe erzwungen und gleichzeitig
ein größerer Teil der Zuständigkeit für die
Daseinsfürsorge nach unten delegiert. In dieser Zwickmühle
haben Kommunen dann nur noch die Wahl, welche neoliberale
Sparmaßnahme sie durchsetzen wollen.
Oder es läuft wie
z.B. im Bildungsbereich. Dort wurde mit dem Bolognaprozess die
totalitäre Gleichschaltung der universitären Bildung in
Europa im Interesse der Konzerne entlang der Vorgaben des ERT
(European Round Table of Industrials - der Lobbyorganisation der
multinationalen Konzerne auf EU-Ebene) festgelegt, um gleichzeitig
den Universitäten die Durchführung in 'Eigenverantwortung'
zu überlassen. Um dies dann wiederum zentralistisch durch
Evaluationsagenturen detailliert zu kontrollieren.
Dies ist die
Subsidiarität, die hier gemeint ist.
Dem Managementdenken
entspricht auch die Ausformulierung von Gesetzen als Vertragsrecht,
die es dem Souverän (der Bevölkerung) extrem erschwert
Änderungen durchzusetzen.
Die Verträge beinhalten die Gefahr der Auflösung von bürgerlichen
Grundrechten
Als "grundlegende
Funktionen des Staates" werden "die Wahrung der
territorialen Unversehrtheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung und der Schutz der nationalen Sicherheit"35
bezeichnet, soziale, kulturelle, freiheitliche Aufgaben, u.a. kommen
nicht vor. Ziel der EU ist offensichtlich den modernen Staat auf
einen Polizei- und Militärstaatskern zu reduzieren, das
Staatsideal, das in diesem Satz zum Ausdruck kommt, ist das eines
asozialen, kulturlosen und totalitären Überwachungsstaates.
Die in der Charta der
Grundrechte festgelegten Freiheiten werden durch die Erläuterungen
der Charta weitgehend relativiert oder sogar in ihr Gegenteil
verkehrt. So wird z.B. Zwangsarbeit in der Charta verboten und in den
Erläuterungen heißt es dann; daß Zwangsarbeit im
Gefängnis nicht darunter fällt, daß die Zwangsarbeit
im Rahmen von Militär- und Zivildienst nicht darunter fällt
und daß übliche Bürgerpflichten nicht darunter
fallen. Letztendlich wird damit praktisch jede Form von Zwangsarbeit
legitimierbar. Wohnungslosigkeit ist nach diesen Erläuterungen
nach wie vor ein Grund für Freiheitsentzug. Ein Recht auf
Wohnung existiert aber nicht. Selbst das Verbot der Todesstrafe wird
für Kriegszeiten außer Kraft gesetzt. Angesichts dessen,
daß sich die EU seit Jahren permanent im Krieg befindet, eine
höchst bedenkliche Ausnahmeregelung, erst Recht unter
Berücksichtigung der Rede vom Krieg gegen den Terrorismus. Die
Relevanz der Erläuterungen der Charta wird in den EU-Verträgen
explizit betont.36
Die Gewaltenteilung ist
wie schon angeführt nicht gewährleistet.
Die Menschenrechte
erscheinen hier als Anhang und Ausfluß einer
marktwirtschaftlichen Verfassung, sie sind ihr damit nachgeordnet.
Selbst konservative
Rechtswissenschaftler37
sehen auf Grund der vielfältigen Mängeln des
EU-Rechtssystems (insbesondere der mangelnden Gewaltenteilung), auf
Grund der schwammigen Formulierungen und auf Grund der bisherigen
Spruchpraxis der EU-Gerichte, in den Verträgen eine
substantielle Gefahr für die verfassungsrechtlich geschützten
Freiheiten und Grundrechte. EU-Gerichte haben sich bisher in fast
allen Fällen im Zweifelsfall gegen die Grundrechte und für
das Managementdenken des effizienten Durchgriffs entschieden, ganz im
Gegensatz zur Tradition des Bundesverfassungsgerichtes, daß in
seinen Urteilen dem Grundrechteschutz immer wieder ein erhebliches
Gewicht beigemessen hat, auch dort, wo dies Verwaltungs- oder
Polizeihandeln verkomplizierte.
Darüber hinaus liefern die Verträge die Legitimationen für weltweite
Kriegseinsätze und eine Aufrüstungspolitik
So heißt es in
Artikel 42 des Vertrags über die Europäische Union; "Die
Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen
Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Die Agentur für die
Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung,
Beschaffung und Rüstung (im folgenden "Europäische
Verteidigungsagentur") ermittelt den operativen Bedarf und
fördert Maßnahmen zur Bedarfsdeckung, trägt zur
Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen
und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und führt
diese Maßnahmen gegebenenfalls durch". 38
Damit wird der Militärisch-Industrielle-Komplex auf EU-Ebene
institutionalisiert und sein Ausbau als Staatsziel definiert. Die
Charta der Vereinten Nationen wird für militärische
Aktionen nicht als verbindlich anerkannt sondern nur von ihren
Grundsätzen her.39
Der Einsatz dieses
Militärs ist in Artikel 43 dabei so weit gefaßt
("Krisenbewältigung", "Terrorismus")40,
daß praktisch jede Form von militärischem Einsatz, der
gewollt ist, damit zu rechtfertigen ist, einschließlich
Angriffskriegen.
Und die Verträge
stehen für die weitere Zuspitzung und Fortschreibung einer
verfehlten Wissenschafts- und Forschungspolitik
Die Europäische
Forschungspolitik, die in Artikel 179 in ihren Grundsätzen
festgelegt ist41,
reduziert Wissenschaft auf eine Hilfsgröße der
industriellen Entwicklung und der Steigerung der wirtschaftlichen
Wettbewerbsfähigkeit. In radikaler Mißachtung der
humanistischen aufklärerischen Wissenschaftstradition Europas
wird die Wissenschaft auf die Rolle als Angestellte des Kapitals
reduziert. Dies entspricht dem Managementgeist der die Verträge
insgesamt durchweht. Insofern ist es dann auch nur konsequent, wenn
die weitere Förderung der Atomtechnologie mit dem EAG-Vertrag
(Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft)
weiterhin einen zentralen Platz in der EU-Forschungsförderung
einnimmt.42
Was tun?
Dabei gilt, daß
all dies Tendenzen sind, und keine notwendigen Interpretationen.
Nicht die Verträge von Lissabon sind das entscheidende Problem,
sie sind nur Symbol für das Denken der EU-TechnokratInnen, dass
Problem ist eben diese EU-Nomenklatura. Nur muß bei
Berücksichtigung dieser sich selbst (re)produzierenden 'Elite'
und ihrer Denkweise leider das Schlimmste befürchtet werden.
Nicht weil diese Menschen 'böse' oder korrupt wären, nicht
einmal weil sie besonders egoistisch wären, sondern weil sie
vergleichbar den DDR-Eliten längst die Überzeugung pflegen,
daß die Bevölkerung und ihre 'mangelnde' Bereitschaft der
Führung zu folgen, das Problem darstellt und nicht sie selbst
das Problem sind.
Dabei ist nicht die
EU-'Elite' allein das Problem, auf EU-Ebene zeigen sich nur in
zugespitzter Form die neoliberalen Entwicklungen, die auch auf
einzelstaatlicher Ebene stattfinden. Gerade die Bundesrepublik
Deutschland ist in vielen Punkten die treibende Kraft neoliberaler
Reformen (Z.B. Schengen43,
Bolognaprozess44,
u.a.).
Was tatsächlich
umgesetzt wird hängt aber an der Bevölkerung, daran, was
sich die Menschen in der EU gefallen lassen. Komplexe Gesellschaften,
wie die der EU, sind gegen die eigene Bevölkerung nicht
regierbar.
Widerstand ist machbar.
Jörg Djuren, 2010
Fußnoten
1 EU-"Verfassung", Entwurf 2004, die Gesetzestexte -
http://www.3tes-Jahrtausend.org/europaeische_union/eu_verfassung_gesetzestext.htm -
2 Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union -
http://www.3tes-Jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
3 Charta der Grundrechte der Europäischen Union -
http://www.3tes-Jahrtausend.org/europaeische_union/eu_charta_der_grundrechte.pdf -
Anhang, Erläuterungen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union -
http://www.3tes-Jahrtausend.org/europaeische_union/anhang_eu_charta_der_grundrechte.pdf -
4 Auch in Mainstreammedien ist dies ein beliebtes Thema, z.B.:
Die Dunkelmänner. Hinter jedem EU-Parlamentarier stehen mehr als zwanzig Lobbyisten. Sie überwachen die Gesetzgebung, drohen Abgeordneten und kaufen Entscheidungen. - Petra Pinzler - in: DIE ZEIT, S. 30 - 48/2006 -
http://www.zeit.de/2006/48/EU-Lobby -
Die schlimmsten Strippenzieher der EU - Susanne Amann - DER SPIEGEL ONLINE - 16. Oktober 2007 -
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,511286,00.html -
Lobbying Läuft Wie Geschmiert - Regie: Myriam Tonelotto - 45 Min. - NDR/Arte, 2003 -
http://www.staytuned.at/normale_archiv/125.html#anker2 -
5 Z.B.:
Lobby Controll, Initiative für Transparenz und Demokratie -
http://www.lobbycontrol.de -
Corporate Europe Observatory -
http://www.corporateeurope.org -
6 EU-Lobbyismus im Blickpunkt - Informationen auf der Internetseite des Europaparlament -
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=DE&
type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495&secondRef=0 -
7 Dies resultiert zum Teil sicher daraus, daß die Rechtsetzungspraxis der EU zuerst (in der EWG) eine zur Regulierung der Monopole entwickelte und auf den freien Warenverkehr zielende Rechtspraxis war. Dieser Ursprung der EU-Rechts aus dem Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht wirkt bis heute fort in der neoliberalen Ausrichtung an Konzerninteressen und dem Dogma des 'freien Marktes'.
8 Dies wird im Text der Verträge, vor allem aber in der auslegenden Rechtssprechung des EU-Gerichtshofes deutlich:
Europa-Recht gegen Arbeiterinteressen. Eine kritische Analyse der EU-Rechtsetzung - Armin Kammrad - Internetpublikation: http://labournet.de - 27.1.2008 -
http://www.labournet.de/diskussion/eu/sopo/kammrad.pdf -
9 Krysmanski, H.J. - Wem gehört die EU? - Studie im Auftrag der Europaabgeordneten Sahra Wagenknecht - Berlin und Brüssel, 2006 -
http://www.uni-muenster.de/PeaCon/wemgehoertdieeu/eu-krys-sept-06.pdf -
10 Europe Divided? Elites versus Public Opinon on European Integration - Lisbeth Hooghe - Reihe Politikwissenschaft 88 - Institut für höhere Studien, Wien, April 2003 -
http://aei.pitt.edu/531/02/pw_88.pdf -
11 Europäische Verwaltungseliten. Die Reproduktion der europäischen Verwaltungselite im Spannungsfeld von nationalstaatlichem Einfluß und institutioneller Schließung - Christian Baier, Lisa Geißler, Matthias Hansel, u.a. - Oldenburger Studien zur Europäisierung und zur transnationalen Regulierung Nr. 17/2007 - Oldenburg, 2007 -
http://www.sozialstruktur.uni-oldenburg.de/dokumente/beip17.pdf -
12 Kerstin Poehls - Institutionalising a concept of Europe: the Collége d'Europe - in: "The making and unmaking of the European Union: Fifty-five years of crabwalk?" - Papers, Second HEIRS Conference - Portsmouth, 4 bis 5 November 2005 - http://aei.pitt.edu/7051/01/heirscolloquium2005.pdf -
13 autoritativ = von einer übergeordneten Autorität stammenden
14 Beispiele von Tests für den Concours auf den Seiten der EU -
http://europa.eu/epso/competitions/test_sample_de.htm -
15 In politischen Fragen, die von nicht auflösbaren Interessenwidersprüchen, z.B. KapitalbesitzerInnen und Kapitallose, bestimmt werden, ist die Objektivität einer 'richtigen' Lösung immer Schein.
16 Lobby Planet, Brussels the EU quater. Explore the corporate lobby paradyse - Corporate Europe Observatory - Amsterdam, 2005 - http://www.corporateeurope.org/docs/lobbycracy/lobbyplanet.pdf -
17 ebd.
18 Åse Gornitzka / Ulf Sverdrup - Who Consults? Expert Groups in the European Union - In: Morton Egebert (Ed.) - Institutional Dynamis and the Transformation of Executive Politics in Europe - CONNEX Report Series No. 03 - http://www.mzes.uni-mannheim.de/projekte/connex/ - Mannheim 2007 -
http://www.mzes.uni-mannheim.de/projekte/typo3/site/fileadmin/
BookSeries/Volume_Three/Book_Barcelona_final.pdf -
19 Yiorgos Wasssalos - Secrecy and corporate dominance, a study on the composition and trasparency of European Commission Expert Groups - Hg.: ALTER EU, Alliance for lobbying Transparency and Ethics Regulation in the European Union - http://www.alter-eu.org - March, 2008 -
http://www.alter-eu.org/en/system/files/publications/expertgroupsreport.pdf -
20 Ausführlich werden solche Institutionen z.B. im Buch Konzern Europa. Die unkontrollierte Macht der Unternehmen dargestellt;
Belén Balanyá / Ann Doherty / Olivier Hoedman / Adam Ma'anit / Erik Wesselius - Konzern Europa. Die unkontrollierte Macht der Unternehmen - Zürich, 2001 - (Obwohl dieses Buch inzwischen sicher in Teilen veraltet ist, hat sich doch grundlegend an den Strukturen bis auf den Austausch einiger Namen und Institutionen nichts geändert.)
21 Bill Gates - A New Approach to Capitalism in the 21st Century - World Economic Forum 2008, Davos, Switzerland - Jan. 24, 2008 -
http://www.microsoft.com/Presspass/exec/billg/speeches/2008/01-24WEFDavos.mspx
"KLAUS SCHWAB: Then if I understand you correctly, you would give the advice -- that's my question -- that a corporation is concentrating on a few of such projects, not being all over the plate. And if I understand you correctly, you would also give the advice that a corporation, what it is doing is in line with its own capabilities. Is that correct?
BILL GATES: That's right. I mean, I'm sure that every company will do things like matching employee gifts. That lets the employee have more impact in their personal giving. I'm sure they'll do things in their local communities that are fairly broad.
But when you look on a global basis, when you look at the tough problems of the poorest, a company really should primarily stick to what it knows well: Does it know food, does it know distribution, does it know drugs, does it know media, does it know cell phones? There are, thank goodness, a lot of examples which I think would end up covering virtually all the companies that are here at the forum. But that's where in a sense you're developing something that's lower cost, and you're true to the identity and the expertise of that organization.
KLAUS SCHWAB: Such reason when we had this morning the water discussion, the two persons who took the lead were Peters Brabeck from Nestle, and Neville Isdell from Coca-Cola, two companies who have special expertise with water."
22 EU Enlargement. For whom? An inquiry into the class character of enlargement conditionality towards Poland, Hungary and the Czech Republic - Mathias Bismo - Hovedfagsoppgave Institutt for Sammenlignende Politikk Universitetet i Bergen - Vår 2007 - http://ugle.svf.uib.no/sampol/filer/1973.pdf -
23 Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 21 der konsolidierten Fassung der Verträge -
& Artikel 119 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union - Entspr.: Seite 127 / 128 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
24 Artikel 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_charta_der_grundrechte.pdf -
25 Artikel 32 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union - Entspr.: Seite 78 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
26Artikel 106 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union - Entspr.: Seite 119 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
27 Artikel 101 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union - Entspr.: Seite 116 bis 122 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
28 Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union - Entspr.: Seite 124 /125 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
29 Hermannus Pfeiffer - Markt besiegt Gewerkschaftsrechte. Der Europäische Gerichtshof verschiebt die Balance zwischen europäischem Binnenmarkt und nationalen Gesetzen immer weiter zugunsten der EU-Regeln. Damit steht auch das im deutschen Grundgesetz verankerte Streikrecht auf der Kippe - taz - 04.08.2008 -
http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/
?ressort=wu&dig=2008%2F08%2F04%2Fa0060&cHash=452f710061 -
30Anette Groth - Die Lissabon-Strategie: Die doppelte Revolution - Europa Magazin - Zürich - 1/2005 -
http://www.europa-magazin.ch/zone?13@7.4aQobDvcmhU.0@.3bb4c3e6 -
31 Z.B. auf der 2. Seite der Präambel des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 19 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
32 Artikel 1 des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 20 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
Artikel 10 des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 26 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
33 Artikel 130 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union - Entspr.: Seite 136 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
34 Z.B. Thilo Sarrazin Exfinanzsenator aus Berlin, der 2009 in den Vorstand der Bundesbank gewechselt ist - Sarrazin hat sich vor allem als der zentraler Koordinator der asozialen Politik der rot-roten Koalition in Berlin einen Namen gemacht. Von ihm gibt es z.B. Äußerungen, die sinngemäß darauf hinauslaufen, daß Kultur- und Sozialwissenschaften überflüssig sind, außer für den Zwecks als Hilfswissenschaften zur Erhöhung der Akzeptanz des Handelns der Technokratie beizutragen.
Im Hirn der Republik - DIE ZEIT, Ausgabe 30, 2003 - Martin Spiewak -
http://www.zeit.de/2003/30/B-Berlin -
35 Artikel 4 des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 22 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
36 Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 23 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
37 Siehe z.B.:
Karl Albrecht Schachtschneider - Eine Charta der Grundrechte für die Europäische Union - Aus Politik und Zeitgeschichte (B 52-53/2000) -
http://www.bpb.de/publikationen/2BLHHD.html
-
(Obwohl dieser Artikel sich noch auf den 'alten' Verfassungsentwurf bezieht sind die meisten Kritikpunkte übertragbar auf die Verträge von Lissabon.)
Peter Mühlbauer - "Diese Ermächtigungsklauseln lassen schon an schlimmere Zeiten denken" Ein Interview mit Professor Karl Albrecht Schachtschneider zum Lissabon-Vertrag - telepolis 22.07.2008 -
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28372/1.html - /
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28379/1.html - /
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28391/1.html -
38 Artikel 42 des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 52/53 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
Siehe auch Artikel 45 des Vertrags über die Europäische Union
39 ebd.
40 Artikel 43 des Vertrags über die Europäische Union - Entspr.: Seite 53 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
41 Artikel 179 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union - Entspr.: Seite 168 der konsolidierten Fassung der Verträge -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/eu_vertraege_konsolidiert.pdf -
42 Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft konsolidierte Fassung -
http://www.3tes-jahrtausend.org/europaeische_union/vertrag_europaeische
_atomgemeinschaft_eag.pdf -
43 Antirassistische Kampagnenseite von www.no-racism.net -
http://no-racism.net/rubrik/37/ -
44 Kritik an den Folgen des Bolognaprozesses im Kontext GATS vom BdWi (linke WissenschaftlerInnen Vereinigung) und studentischer Seite;
Der Reader. Texte zu GATS und Studiengebühren -
http://euforthepeople.tripod.com/gats-reader-deutsch.pdf -,
Reader zur Kritik am Bachelorsystem -
http://fsr.blogsport.de/images/Bareadernew.pdf -.
Kritik am Bolognaprozeß von konservativer Seite: - Peter J. Brenner - Die Wüste wächst. Über die Selbstzerstörung der deutschen Universität -
http://www.nachdenkseiten.de/?p=3031 -
Hier wird sehr deutlich, daß der fundamentalistische Glaube an die modern-autoritäre Managementideologie nicht auf die EU beschränkt ist und in ihren totalitären Auswirkungen durchaus von ihrer Zerstörungskraft vergleichbar ist mit anderen fundamentalistischen Strömungen der Gegenwart.
Impressum
Zuletzt aktualisiert 30.04.2016
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