EU-"Verfassung", Entwurf 2004 - die Gesetzestexte
Hier findet Ihr den Gesetzestext der EU-"Verfassung" und einige Anhänge aus dem Jahr 2004, also den Text der zur Abstimmung stand und nur auf Grund der Negativvoten in Frankreich und den Niederlanden nicht beschlossen wurde. Beim Lesen wird schnell deutlich werden, daß es sich hier um weit mehr als eine Verfassung handelt, richtiger wäre wohl, auf Grund des Umfanges, von einer allgemeinen Rechtsordnung zu sprechen.
Mitglieder des EU-Parlaments aus der Linkspartei hielten diesen "Verfassungs"entwurf denn auch für einen Versuch unterschiedliche neoliberale Gesetzesvorhaben gebündelt unter dem positiv belegten Begriff Verfassung durchzudrücken. In Frankreich erfolgte die Ablehnung wesentlich auf Grund dieser neoliberalen Ausrichtung der Gesetzestexte.
Trotz des Scheiterns dieses Versuchs war aber leider kaum zu erwarten, daß auf europäischer Ebene ein Politikwechsel stattfindet. Im Gegenteil die neoliberalen LobyistInnen und die Regierungen haben die gleichen asozialen Reformen auf anderen Ebenen weiter vorangetrieben und mit dem Vertrag von Lissabon wurde nun sogar eine eher noch asozialere Variante dieses Vetragswerkes durchgestimmt.
Bei der Lektüre ist es sehr wichtig zu berücksichtigen, daß viele, der in der Charta der Grundrechte formulierten, Bestimmungen, durch den Kommentar in der Schlußakte in ihr Gegenteil verkehrt oder relativiert werden. Das heißt, die wirkliche Intention des Textes - Vertrag über eine Verfassung für Europa - wird nur im Kontext der Kommentare in der Schlußakte - Erklärungen zur Schlußakte der Regierungskonferenz und Schlußakte - deutlich. Ihr findet hier beides, Text und Kommentar.
- Vertrag über eine Verfassung für Europa - Dies ist der eigentliche Verfassungsvertrag aus dem Jahr 2004. Ohne die Schlußakte ist er aber nicht vollständig, da die Erklärungen zur Schlußakte der Regierungskonferenz und Schlußakte (siehe unten) festlegt, wie die Aussagen dieses Texte juristisch zu interpretieren sind.
- Erklärungen zur Schlußakte der Regierungskonferenz und Schlußakte - Originaltext, diese Anmerkungen haben als Dokument, das mitbeschlossen werden sollte, rechtswirksame Bedeutung. Diese Dokument legt fest, wie die Aussagen des Vertrages über eine Verfassung für Europa juristisch zu interpretieren sind, und dreht dabei Aussagen zum Teil in ihr Gegenteil.
- Protokolle und Anhänge I und II zum Vertrag über eine Verfassung für Europa - Auch diese Protokolle und Anhänge sind Teil des Vertragswerkes und als solche bei der kritischen Diskussion der Verfassung mit zu berücksichtigen.
- Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft - Auch die bisher gültigen Vertragswerke der EU wurden dem Gesetzestext hinzugefügt und aufgewertet. Darunter fällt auch der EAG-Vertrag (Europäische-Atom-Gemeinschaft), durch den sich z.B. auch die Bunderepublik Deutschland verpflichtet die wirtschaftliche Nutzung von Atomkraft zu fördern und der bis heute nicht von Deutschland aufgekündigt wurde.
Zwar konnte die Ratifizierung dieses Gesetzeswerkes verhindert werden, leider aber nur für wenige Jahre. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden im Dezember 2007 dieselben Bestimmungen in einer eher noch zugespitzter neoliberalen Version von den Regierungen erneut zur Beschlußfassung in die Länder gegeben. Die Bevölkerung wurde diesmal soweit als möglich vorsichtshalber von einer Mitbestimmung per Volksentscheid ausgeschlossen. Nur in Irland war dies nicht möglich. Das Negativvotum der irischen Bevölkerung wurde aber durch die Ausübung massiven Drucks und eine erneute Abstimmung umgangen.
Die EU wird heute von Konzernen regiert. Wird in demokratischen Prozessen etwas abgelehnt, was die Konzerne durchsetzen wollen, dann kommt das selbe halt 3 Jahre später noch mal auf den Tisch und wird diesmal von TechnokratInnen hinter verschlossenen Türen durchgedrückt oder einfach umbenannt. Begleitet wird das ganze vom Propagandagetöse der gleichgeschalteten Konzernmedien.
Sicher gibt es Unterschiede zwischen der EU und einem totalitären Staat wie China, es fragt sich nur, worin die eigentlich liegen.
In China wird nicht einmal der Schein der Demokratie gewahrt.
Impressum
Zuletzt aktualisiert 30.04.2016
EU-Verfassung-Gesetzestext, 2004
- Vertrag ueber eine Verfassung fuer Europa - Die Charta der Grundrechte der Europaeischen Union - Verfassungsvertrag - Erklaerungen zur Schlussakte der Regierungskonferenz und Schlussakte - Protokolle und Anhaenge I und II zum Vertrag ueber eine Verfassung fuer Europa - Vertrag zur Gruendung der Europaeischen Atomgemeinschaft - Wuerde des Menschen - Buergerrechte - Europaeische Union